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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen Rümpel Fix (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber") über Leistungen der Haushaltsauflösung, Entrümpelung und damit verbundene Dienstleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

Der Auftraggeber ist an sein Angebot 14 Tage gebunden. Der Auftragnehmer kann das Angebot innerhalb dieser Frist durch schriftliche Erklärung annehmen.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Hierdurch entstehende Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

Die Leistungen umfassen standardmäßig:

  • Demontage und Verpackung beweglicher Gegenstände
  • Abtransport und ordnungsgemäße Entsorgung
  • Verwertung noch brauchbarer Gegenstände
  • Besenreine Übergabe der geräumten Räume

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die Preise aus dem schriftlichen Angebot. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Bei Kostenvoranschlägen handelt es sich um Festpreise, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Die Zahlung ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

Gegen Forderungen des Auftragnehmers kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.

§ 5 Ausführungszeit und Termine

Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Verschiebungen sind nur in besonderen Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache möglich.

Bei witterungsbedingten oder anderen unvorhersehbaren Hindernissen behält sich der Auftragnehmer eine angemessene Terminverschiebung vor.

Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Leistung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Verspätung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

  • Alle erforderlichen Schlüssel rechtzeitig zur Verfügung zu stellen
  • Wertgegenstände und persönliche Dokumente selbst zu sichern
  • Besondere Wünsche bezüglich der Entsorgung rechtzeitig mitzuteilen
  • Gefahrenquellen (Gas, Wasser, Strom) zu beseitigen
  • Ausreichende Park- und Zufahrtsmöglichkeiten zu schaffen

Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten können Mehrkosten in Rechnung gestellt werden.

§ 7 Haftung und Versicherung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt ist.

Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Alle Arbeiten sind vollumfänglich durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.

Wertgegenstände sind vom Auftraggeber vor Arbeitsbeginn zu entfernen oder ausdrücklich zu kennzeichnen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt und Verwertung

Alle zur Entsorgung bestimmten Gegenstände gehen mit Beginn der Räumung in das Eigentum des Auftragnehmers über.

Noch verwertbare Gegenstände werden nach bestem Wissen und Gewissen verwertet. Erlöse werden dem Auftraggeber gutgeschrieben, soweit sie die Entsorgungskosten übersteigen.

Eine Rückgabe bereits abtransportierter Gegenstände ist ausgeschlossen.

§ 9 Kündigung

Der Vertrag kann von beiden Seiten bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Ausführungstermin ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Bei kurzfristigerer Kündigung durch den Auftraggeber können Stornokosten in Höhe von 50% der Auftragssumme berechnet werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 10 Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Auftragsabwicklung bekannt gewordenen persönlichen Daten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und nur zur Auftragserfüllung zu verwenden.

Aufgefundene persönliche Dokumente werden dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt oder nach dessen Weisung vernichtet.

§ 11 Umweltschutz und Entsorgung

Die Entsorgung erfolgt nach den geltenden umweltrechtlichen Bestimmungen über zertifizierte Entsorgungsunternehmen.

Sondermüll und Gefahrstoffe sind vom Auftraggeber gesondert zu entsorgen oder ausdrücklich zu deklarieren.

Entsprechende Entsorgungsnachweise werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt.

§ 12 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Kontakt bei Fragen zu den AGB

Bei Fragen zu diesen Geschäftsbedingungen wenden Sie sich bitte an:

Rümpel Fix
Wittestr. 10
04178 Leipzig
Deutschland

Telefon: 0178 4555 443
E-Mail: info@ruempel-fix.com

Stand: 16.10.2025

Kontakt

  • 0178 4555 443
  • info@ruempel-fix.com
  • Wittestr. 10, 04178 Leipzig

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